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AUSZEICHNUNG |
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Schwarz Bürotechnische Vertriebs GmbH hat zehn von zehn Kriterien erfüllt, die Kyocera prüft, um das Zertifikat "GREEN IT-Händler" zu vergeben |
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weiter |
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25 Jahre KYOCERA Partnerschaft |
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KYOCERA bedankt sich |
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25 Jahre Schwarz Bürotechnische Vertriebs GmbH |
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AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01. August 2005) |
ZURÜCK |
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1. Geltung
Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich - auch wenn den Bedingungen des Kunden nicht widersprochen wird - für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dass abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind. |
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2. Angebot und Abschluss
Auskünfte über Preise und Lieferungsmöglichkeiten sind, wenn nichts anderes zum Ausdruck gebracht wird, unverbindlich. Mündliche, telefonische und durch Mitarbeiter getroffene Absprachen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie durch den Geschäftsinhaber bestätigt worden sind. Der Kunde ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden. |
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3. Lieferfristen und Verzug
Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nichts anderes zum Ausdruck gebracht wird. Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen die Schwarz Bürotechnische Vertriebs GmbH, die Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. |
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4. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt mit der Deutschen Post AG, DPD oder UPS Die Versandkosten werden bei der Bestellung ausgewiesen. Rücksendungen, (mit Ausnahme von Garantieansprüchen) gehen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Versicherung erfolgt auf seinen Wunsch und zu seinen Lasten. |
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5. Preise und Zahlung
Die Lieferung erfolgt per Nachnahme oder per Rechnung, soweit keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart sind.
Unser Zahlungsziel ist sofort nach erhalt rein Netto. Je nach Preisliste können sie sich incl. oder excl. der gültigen Mehrwertsteuer verstehen. Die Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem die Schwarz Bürotechnische Vertriebs GmbH über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. |
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6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von der Schwarz Bürotechnische Vertriebs GmbH.
Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Schwarz Bürotechnische Vertriebs GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Schwarz Bürotechnische Vertriebs GmbH zur Rücknahme berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen Dritter hat der Kunde die Schwarz Bürotechnische Vertriebs GmbH unverzüglich schriftlich und bei Gefahr im Verzug auch fernmündlich zu benachrichtigen. Sämtliche entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. |
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7. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftungsgrenze
Der Kunde hat empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich spätestens innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an Schwarz Bürotechnische Vertriebs GmbH zu rügen. Zur Nachbesserung hat der Kunde angemessene Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder besondere Zusicherung von der Schwarz Bürotechnische Vertriebs GmbH beruhen. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernimmt Schwarz Bürotechnische Vertriebs GmbH keine Haftung.
Geöffnete Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. |
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8. Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Schwarz Bürotechnische Vertriebs GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Schwarz Bürotechnische Vertriebs GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Unabhängig davon trägt der Käufer alle entstandenen Lager- und erneute Lieferkosten. |
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9. Rücksendungen
Für vom Kunden verursachten Mehraufwand durch falsche Informationen/Bestellung berechnen wir 25%
des Warenwerts bei der Rücknahme, als Bearbeitungsgebühr, bei telefonischer Bestellung ist die Schwarz Bürotechnische Vertriebs GmbH nicht in der Beweispflicht.
Bei Auftreten von Mängeln hat der Kunde das defekte Teil an Schwarz Bürotechnische Vertriebs GmbH frei unter Nennung der Rechnungsnummer und des Kaufdatums zuzusenden. Rücksendungen haben grundsätzlich in der Originalverpackung zu erfolgen. Die Gefahr des Verlustes sowie die Beschädigung der Ware bei Rücksendung trägt der Kunde. |
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10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Landsberg am Lech, Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen ist Landsberg am Lech.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen. |
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11. Verschiedenes
Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen durch Schwarz Bürotechnische Vertriebs GmbH personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig ist. Sollte eine Bedingung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch diejenige wirksam zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Bei Umtausch im Rahmen der Kulanz, trägt der Kunde alle angefallenen Porto- und Verpackungskosten.
Unversehrtheit von Ware und Verpackung ist Voraussetzung. |
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